Am 6.3.2023 hatte ich Gelegenheit, im Rahmen einer Fledermauszählung nach Höhlenspinnen in Lübeck zu schauen. Leider waren es an diesem Tag nur 3 besuchte Bunker, von denen nur in zweien überhaupt Spinnen feststellbar waren.
Von vier möglicherweise auffindbaren Arten habe ich in zwei Bunkern immerhin die Hälfte gefunden
Allen diesen Arten sind spezielle Habitatpräferenzen gemeinsam. Sie leben in Höhlen, Kanalisationsschächten, Bunkern und vereinzelt auch in unbeleuchteten Kellern. Sie fallen bei Fallenfängen in üblicherweise beprobten Habitaten somit meist nicht an. Metellina merianae kommt gelegentlich auch in Wäldern vor und Amaurobius ferox in Gewächshäusern. Kurzum, es ist zu vermuten, dass die knappe Datenlange zu diesen Arten nicht unbedingt die ihre tatsächlichen Vorkommen widerspiegelt. Die Untersuchung solcher Sonderstandorte ist somit sehr wichtig. In diesen finden sich übrigens neben unzähligen Mücken auch Falter wie das Tagpfauenauge und Nachtfalter.
Drei untersuchten Bunker reichen natürlich nicht für eine statistische Bewertung. Weitere Untersuchungen müssen folgen. Möglichst landesweit. Zu beachten ist BNatSchG§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Abs. 6: „Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen […]”. Weitere Untersuchungen solcher Habitate müssen im erlaubten Zeitraum folgen.